top of page

AMTLICHE VERMESSUNGEN

Die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch erfolgt auf Grund eines Planes, der in der Regel auf einer amtlichen Vermessung beruht.

Wir betreuen die amtliche Vermessung in folgenden 10 Gemeinden:

 

  • S-chanf

  • Zuoz

  • Madulain

  • La Punt

  • Bever

  • Samedan

  • St. Moritz

  • Silvaplana

  • Sils

  • Bregaglia

 

Beispielplan


RECHTSSICHERHEIT

Die Parzellarvermessung trägt mit allen ihren Bestandteilen zur Sicherung der Rechte an Grund und Boden und zum nachbarlichen Frieden bei.

IMMOBILIENVERKEHR UND IMMOBILIARKREDIT

Der Handel mit Grundstücken ist nur auf der Grundlage von Grundbuch und Parzellarvermessung möglich. Das Grundbuch dient als Publizitätsmittel des Immobiliarsachenrechts. Es übernimmt die Funktion der Besitzwahrung bei Fahrnis.

VERWALTUNG

Die Pläne und Register der amtlichen Vermessung dienen den kantonalen und kommunalen Amtsstellen bei der Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben. Dazu gehören Inventar, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung von Anlagen.

PLANUNG UND PROJEKTIERUNG

Die Werke der amtlichen Vermessung sind vorzügliche vermessungstechnische Grundlagen für die Bearbeitung der verschiedensten öffentlichen und privaten Aufgaben in allen Phasen der Planung, Projektierung, Realisierung, des Unterhaltes und der Verwaltung. Der projektierende Ingenieur hat jederzeit Zugang zu den Werken.

 

bottom of page